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Gemeinde Sargans

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00-11.30 Uhr
14.00-19.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.00-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr

Freitag:
07.00-14.00 Uhr (durchgehend)

Inhalt

Geburt

Vor der Geburt
Vor der Geburt erhalten Sie von Ihrem Arzt oder vom Spital das grüne Geburtsanzeigeformular. Bringen Sie bitte das Familienbüchlein oder die ausländische Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, Pass und Ausländerausweis mit. Gerne beraten wir Sie im Einzelfall, welche Dokumente benötigt werden.

Ausländische Staatsangehörige haben die Möglichkeit, sich betreffend Namenswahl auf das Heimatrecht zu beziehen. Sie müssen vor der Geburt eine Optionserklärung beim Zivilstandsamt abgeben.

Nach der Geburt
Wenn Ihr Kind in einem Spital oder einem Geburtshaus auf die Welt kommt, kümmert sich die Verwaltung um die Meldung ans Zivilstandsamt. Wenn Ihr Kind im Zivilstandskreis Sarganserland Zuhause geboren wurde, melden Sie uns dies bitte innert 3 Tagen. Bringen Sie dazu das ausgefüllte, von der Hebamme unterschriebene, grüne Geburtsanzeigeformular sowie allenfalls das Familienbüchlein mit. Wir veranlassen die Geburtsmitteilung an das Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde. Eine gebührenpflichtige Urkunde erhalten Sie vom zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes.

Kindanerkennung
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind und der Vater das Kind anerkennen will, informiert Sie die Dienstleistung "Anerkennung" über die dafür notwendigen Schritte.

 

Kontakt

Regionales Zivilstandsamt Sarganserland
Rathaus, Dorfstrasse 34
7323 Wangs
Tel. 081 725 37 00
Fax 081 725 37 39
za@vilters-wangs.ch

Website

Geburt

Vor der Geburt Vor der Geburt erhalten Sie von Ihrem Arzt oder vom Spital das grüne Geburtsanzeigeformular. Bringen Sie bitte das Familienbüchlein oder die ausländische Heiratsurkunde, G…
Vor der Geburt
Vor der Geburt erhalten Sie von Ihrem Arzt oder vom Spital das grüne Geburtsanzeigeformular. Bringen Sie bitte das Familienbüchlein oder die ausländische Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, Pass und Ausländerausweis mit. Gerne beraten wir Sie im Einzelfall, welche Dokumente benötigt werden.

Ausländische Staatsangehörige haben die Möglichkeit, sich betreffend Namenswahl auf das Heimatrecht zu beziehen. Sie müssen vor der Geburt eine Optionserklärung beim Zivilstandsamt abgeben.

Nach der Geburt
Wenn Ihr Kind in einem Spital oder einem Geburtshaus auf die Welt kommt, kümmert sich die Verwaltung um die Meldung ans Zivilstandsamt. Wenn Ihr Kind im Zivilstandskreis Sarganserland Zuhause geboren wurde, melden Sie uns dies bitte innert 3 Tagen. Bringen Sie dazu das ausgefüllte, von der Hebamme unterschriebene, grüne Geburtsanzeigeformular sowie allenfalls das Familienbüchlein mit. Wir veranlassen die Geburtsmitteilung an das Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde. Eine gebührenpflichtige Urkunde erhalten Sie vom zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes.

Kindanerkennung
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind und der Vater das Kind anerkennen will, informiert Sie die Dienstleistung "Anerkennung" über die dafür notwendigen Schritte.

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