Kopfzeile

Bitte schliessen

Gemeinde Sargans

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00-11.30 Uhr
14.00-19.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.00-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr

Freitag:
07.00-14.00 Uhr (durchgehend)

Inhalt

Sozialhilfe / -versicherungen

Sozialhilfe

Das Sozialamt leistet finanzielle Sozialhilfe im Rahmen des Sozialhilfegesetzes, der KOS (St. Gallische Konferenz der Sozialhilfe) -Richtlinien und Praxishilfe und interner Richtlinien.
 

Das Sozialamt leistet finanzielle Sozialhilfe im Rahmen des Sozialhilfegesetzes, der KOS (St. Gallische Konferenz der Sozialhilfe) -Richtlinien und Praxishilfe und interner Richtlinien.
 

AHV / IV / EO

Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA).
 

Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA).
 

Prämienverbilligung

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämienverbilligungen (IPV). So kann gezielt die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemindert werden.

 

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämienverbilligungen (IPV). So kann gezielt die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemindert werden.