Sozialamt
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Alimentenbevorschussung
Das Sozialamt gewährt unmündigen und mündigen Kindern unentgeltlich Inkassohilfe oder Alimentenbevorschussungen, wenn die Unterhaltspflichtigen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen (Gesetz über die Inkassohilfe und Vorschüsse für UnterhaltsbeiträgeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.). Es informiert über die rechtlichen Möglichkeiten.
Kinderalimente können bevorschusst werden. Kinderzulagen und Unterhaltsbeiträge für den obhutsberechtigten Elternteil werden nicht bevorschusst.
Elternschaftsbeiträge
Die Prüfung von Anträgen für ElternschaftsbeiträgeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. obliegt ebenfalls dem Sozialamt. Eltern mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton St. Gallen haben bei der Geburt eines Kindes gemäss dem Gesetz über Elternschaftsbeiträge (GEB)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Anspruch auf Elternschaftsbeiträge, wenn sich wenigstens ein Elternteil persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmet und der Lebensbedarf durch das Einkommen nicht gedeckt ist. Anspruchsberechtigt ist jener Elternteil, der das Kind hauptsächlich betreut.
Flüchtlingswesen
Das gesamte Flüchtlingswesen (Unterbringung, Betreuung, Finanzierung, Versicherung) in der Gemeinde Sargans gehört zu den Aufgaben des Sozialamtes. Die Gemeinden sind gemäss einem Verteilschlüssel verpflichtet, Flüchtlinge unterzubringen und zu betreuen. In Sargans werden die Flüchtlinge in verschiedenen Liegenschaften untergebracht. Zur Integrationsförderung wurde die Deutschschule DISA (Deutschschule und Integrationsarbeit Sargans) gegründet.
Asylverordnung des Kantons St. GallenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Sozialhilfe
Das Sozialamt ist für die finanzielle Sozialhilfe im Rahmen des kantonalen Sozialhilfegesetzes (SHG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOSExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., der Richtlinien der St. Gallischen Konferenz KOSExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und interner Regelungen zuständig. Allfällige Anspruchspersonen müssen einen Antrag stellen und ihre Bedürftigkeit beweisen. Gemäss dem Subsidiaritätsprinzip (Nachrangigkeit) müssen sämtliche vorgelagerten Versicherungsleistungen (Invalidenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankentaggeldversicherung, etc.) ausgeschöpft sein. Die Sozialhilfe ist das letzte Netz der sozialen Sicherung in der Schweiz.
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| Sozialamt | 081 725 56 30 | peter.vogler@sargans.ch |