Generelle Informationen
Die Gesamtresultate der Vorlagen sind am Abstimmungstag auf der Homepage des Kantons St. Gallen abrufbar unter www.abstimmungen.sg.ch bei Sachabstimmungen oder www.wahlen.sg.ch bei Wahlen.
Die Resultate des Bundes finden Sie unter www.admin.ch
Die Datenbank www.swissvotes.ch gibt Auskunft über die Vorlagen und die Resultate von mehr als 500 Abstimmungen auf Bundesebene seit 1848.
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
Wie stimme ich brieflich?
- Füllen Sie Ihre Stimmzettel aus und verschliessen Sie diese im beigelegten neutralen Kuvert.
- Unterschreiben Sie die aufgedruckte Erklärung auf dem Stimmausweis. Mit der Unterschrift bestätigen Sie, dass die Stimmabgabe Ihrem Willen entspricht. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
- Das Kuvert mit den Stimmzetteln sowie den Stimmausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in dasselbe Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben.
- Das Kuvert an das Stimmregisterbüro kann nun unfrankiert der Post übergeben werden (bitte Zustellungszeit berücksichtigen), in den Briefkasten beim Rathaus eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden (spätestens am Abstimmungssonntag, 10.00 Uhr)