Sozialamt
Das Sozialamt ist für die finanzielle Sozialhilfe im Rahmen des kantonalen Sozialhilfegesetzes (SHG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOSExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., der Richtlinien der St. Gallischen Konferenz KOSExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und interner Regelungen zuständig. Allfällige Anspruchspersonen müssen einen Antrag stellen und ihre Bedürftigkeit beweisen. Gemäss dem Subsidiaritätsprinzip (Nachrangigkeit) müssen sämtliche vorgelagerten Versicherungsleistungen (Invalidenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankentaggeldversicherung, etc.) ausgeschöpft sein. Die Sozialhilfe ist das letzte Netz der sozialen Sicherung in der Schweiz.
Personen
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