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Gemeinde Sargans

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00-11.30 Uhr
14.00-19.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.00-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr

Freitag:
07.00-14.00 Uhr (durchgehend)

Inhalt

Bürgerversammlung

4. Apr. 2024, 19.30 Uhr

Ort

Sportanlage Riet
Pizolstrasse 15
7320 Sargans

Informationen

Beschreibung

Politische Gemeinde Sargans

Einladung zur ordentlichen Bürgerversammlung 2024

Donnerstag, 4. April 2024, 19.30 Uhr,

Sportanlage Riet, Sargans (Türöffnung ab 19.00 Uhr)

Traktanden

  1. Vorlage der Jahresrechnung 2023
  2. Vorlage des Budgets und des Steuerplans 2024
  3. Allgemeine Umfrage

Im Anschluss wird von der Politischen Gemeinde Sargans ein Apéro offeriert.

Stimmrecht

Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Sargans wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von Gesetzes wegen von der Teilnahme ausgeschlossen sind.

Stimmausweise
Als Stimmausweis gilt die durch die Post separat zugestellte Karte. Diese ist beim Eintritt in die Sportanlage Riet vorzuweisen und abzugeben. Bei nicht bekannten Personen wird ein Ausweis verlangt. Für die Abstimmung wird eine Stimmkarte ausgehändigt. Ohne den Stimmausweis können Sie an der Versammlung nur passiv teilnehmen. Allfällige fehlende Stimmausweise sind bis spätestens Donnerstag, 4. April 2024, 16.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei zu beziehen.

Jahresrechnung

Die Jahresrechnung ist ab Mitte März unter www.sargans.ch aufgeschaltet und wird auf Bestellung verschickt. Die detaillierte Rechnung kann bei der Finanzverwaltung im Rathaus eingesehen oder angefordert werden (Tel. 081 725 56 70).

Anträge

Anträge an der Bürgerversammlung sind schriftlich einzubringen, um Missverständnisse in der Interpretation zu vermeiden (Art. 39 Gemeindegesetz). Wir bitten darum, allfällige Anträge wenn möglich vorgängig bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen.

Protokoll

Das Protokoll über die Bürgerversammlung liegt vom 19. April 2024 bis zum 2. Mai 2024 öffentlich auf (Art. 49 Gemeindegesetz). Es kann während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeinderatskanzlei (Büro Nr. 18) eingesehen werden. Innert der Auflagefrist können Stimmberechtigte sowie Personen, die schutzwürdige Interessen geltend machen können, beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen Beschwerde gegen das Protokoll erheben (Art. 50 Gemeindegesetz). Diese hat einen Antrag auf Berichtigung zu enthalten.

7320 Sargans, März 2024                                                                             Gemeinderat Sargans

Voraussetzungen
Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind