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Gemeinde Sargans

Öffnungszeiten
Rathaus

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Inhalt

Solaranlagen im Meldeverfahren

Solaranlagen – neues Bewilligungsverfahren

Seit dem 1. Mai 2014 ist das neue Raumplanungsgesetz in Kraft. Dieses bringt unter anderem auch eine neue Bewilligungspraxis für Solaranlagen mit sich. Ab sofort sind diese, wenn sie die entsprechenden Voraus-setzungen erfüllen, nur noch melde- und nicht mehr bewilligungspflichtig.

Mit der Inkraftsetzung des neuen Raumplanungsgesetzes per 1. Mai 2014 wurde das Bewilligungsverfahren von Solar-, Photovoltaik- und thermischen -Anlagen vereinfacht. Neu gilt bei der Erstellung einer Solaranlage in der Bau- und Landwirtschaftszone nur noch eine Meldepflicht beim Bauamt, sofern folgende Kriterien erfüllt sind.

• Die Solaranlage darf die Dachfläche im rechten Winkel nicht mehr als 20 cm überragen.
• Die Solaranlage darf von vorne und von oben gesehen nicht über die Dachfläche hinausragen.
• Die Solaranlage muss nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt werden.
• Die Solaranlage muss als kompakte Fläche zusammenhängen.
• Die Solaranlage muss auf dem Dach erstellt werden.
• Die Solaranlage darf sich nicht in schützenswerten Ortsbildern von kantonaler oder nationaler Bedeutung oder auf einem Schutzobjekt befinden, auch nicht auf Kultur- oder Naturdenkmälern.
• Die Solaranlage bildet einziger Bestandteil des Bauvorhabens.
Ablauf Meldeverfahren
• Die Bauherrschaft reicht der Bauverwaltung mindestens 30 Tage vor Baubeginn die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen ein:

• Datenblatt Gemeinde für Solaranlagen im Meldeverfahren
Technisches Datenblatt zur Anlage
Situationsplan mit gekennzeichnetem Standort (www.geoportal.ch)
Ansicht Dachfläche mit Vermassung
Schnitt mit Angabe Dachaufbauhöhe
• Keine Visierung
• Kein Anzeigeverfahren
• Keine Öffentliche Auflage
• Keine Gebühren

Das Bauamt prüft, ob die Kriterien allesamt erfüllt sind. Wenn nicht, wird nach wie vor das ordentliche Anzeige- und Auflageverfahren angewendet. Die Bauherrschaft wird über das Prüfungsergebnis informiert.

Das Verfahren kann je nach Gemeinde variieren.

Weitere Auskünfte:
Bauamt Sargans
Tel. 081 725 56 82

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