Alimentenbevorschussung
Das Sozialamt gewährt unmündigen und mündigen Kindern unentgeltlich Inkassohilfe oder Alimentenbevorschussungen, wenn die Unterhaltspflichtigen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen (Gesetz über die Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge). Es informiert über die rechtlichen Möglichkeiten.
Kinderalimente können bevorschusst werden. Kinderzulagen und Unterhaltsbeiträge für den obhutsberechtigten Elternteil werden nicht bevorschusst.
Zugehörige Objekte
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Merkblatt_GIVU_2019.pdf (PDF, 97.76 kB) | Download | 0 | Merkblatt_GIVU_2019.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialamt | 081 725 56 30 | peter.vogler@sargans.ch |