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Gemeinde Sargans

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00-11.30 Uhr
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Dienstag bis Donnerstag:
08.00-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr

Freitag:
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Inhalt

Beglaubigung, Beurkundung, Apostille

Im Geschäftsverkehr, insbesondere mit Behörden, wird verschiedentlich die Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten verlangt (z. B. bei Vollmachten, Einträgen ins Handelsregister oder dem Austritt aus der Kirche).

Die Beglaubigung einer Unterschrift besteht in der Bescheinigung der Beglaubigungsperson, dass die unterzeichnende Person die Unterschrift in ihrer Anwesenheit angebracht oder ihr gegenüber als die eigene anerkannt hat. Es ist deshalb erforderlich, dass Sie persönlich bei der Gemeinderatskanzlei vorsprechen und sich ausweisen können.

Die Beglaubigung einer Kopie besteht in der Bescheinigung der Beglaubigungsperson, dass die Kopie ein ihr vorgelegtes Dokument vollständig und richtig wiedergibt.


Apostille
Das Dokument für Länder, welche dem "Haager Abkommen" von 1961 beigetreten sind, können mit einer Apostille beglaubigt werden. Die Staatskanzlei in St. Gallen stellt die Apostillen in folgenden Sprachen aus: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch und Russisch. Die Dokumente müssen demzufolge nicht mehr vom entsprechenden Konsulat oder von der Botschaft des Empfängerlandes in der Schweiz überbeglaubigt werden.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Staatskanzlei.

 

Kontakt

Kanzlei
Städtchenstrasse 45
7320 Sargans
Tel. 081 725 56 40
Fax 081 725 56 57
denise.good@sargans.ch
Good Denise
Städtchenstrasse 45
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Tel. 081 725 56 45
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Beglaubigung, Beurkundung, Apostille

Im Geschäftsverkehr, insbesondere mit Behörden, wird verschiedentlich die Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten verlangt (z. B. bei Vollmachten, Einträgen ins Handelsregister od…
Im Geschäftsverkehr, insbesondere mit Behörden, wird verschiedentlich die Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten verlangt (z. B. bei Vollmachten, Einträgen ins Handelsregister oder dem Austritt aus der Kirche).

Die Beglaubigung einer Unterschrift besteht in der Bescheinigung der Beglaubigungsperson, dass die unterzeichnende Person die Unterschrift in ihrer Anwesenheit angebracht oder ihr gegenüber als die eigene anerkannt hat. Es ist deshalb erforderlich, dass Sie persönlich bei der Gemeinderatskanzlei vorsprechen und sich ausweisen können.

Die Beglaubigung einer Kopie besteht in der Bescheinigung der Beglaubigungsperson, dass die Kopie ein ihr vorgelegtes Dokument vollständig und richtig wiedergibt.


Apostille
Das Dokument für Länder, welche dem "Haager Abkommen" von 1961 beigetreten sind, können mit einer Apostille beglaubigt werden. Die Staatskanzlei in St. Gallen stellt die Apostillen in folgenden Sprachen aus: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch und Russisch. Die Dokumente müssen demzufolge nicht mehr vom entsprechenden Konsulat oder von der Botschaft des Empfängerlandes in der Schweiz überbeglaubigt werden.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Staatskanzlei.

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