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Gemeinde Sargans

Öffnungszeiten
Rathaus

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Inhalt

Baupublikation BOS Service AG

23. September 2025

Während der Auflagefrist vom 23. September 2025 bis 22. Oktober 2025 liegt folgendes Baugesuch koordiniert mit der öffentlichen Auflage des Teilstrassenplans (Anpassung Langrabenstrasse, Anpassung Bachstrasse, Neuklassierung Ellhornstrasse) und Teilzonenplan Bachstrasse im Bauamt Sargans (Altes Rathaus, Städtchenstrasse 43, 3. Stock) zur Einsicht auf:

 

Bauherrschaft BOS Service AG, Schöntalstrasse 1, 9450 Altstätten SG
Grundeigentümer Erbengemeinschaft Anrig Werner, Damaris Lampert, Brüelen 10, Sargans
Bauvorhaben Neubau E-Mobilitätszentrum
Baugrundstück Parz. Nr. 2139, Langgrabenstrasse

 

Einsprachen gegen ein Bauvorhaben sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Sargans einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einspracheschrift ist zu erklären, ob es sich um eine privat-rechtliche oder um eine öffentlich-rechtliche Einsprache handelt.

Zugehörige Objekte

Name
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