Baupublikation Max Feigenwinter
Während der Auflagefrist vom 2. Juni bs 16. Juni 2025 liegt folgendes Baugesuch im Bauamt Sargans (Altes Rathaus, Städtchenstrasse 43, 3. Stock) zur Einsicht auf:
Bauherrschaft | Max Feigenwinter, Quaderenweg 5, 7320 Sargans |
Grundeigentümer | diverse Stockeigentümer, Quaderenweg 5, 7320 Sargans |
Bauvorhaben | Sitzplatzüberdachung mit Beschattung |
Baugrundstück | Parz. Nr. 1832, Quaderenweg 5 |
Einsprachen gegen ein Bauvorhaben sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Sargans einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einspracheschrift ist zu erklären, ob es sich um eine privat-rechtliche oder um eine öffentlich-rechtliche Einsprache handelt.
Zugehörige Objekte
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20250411 Situationsplan (PDF, 186.56 kB) | Download | 1 | 20250411 Situationsplan |