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Gemeinde Sargans

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00-11.30 Uhr
14.00-19.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.00-11.30 Uhr
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Freitag:
07.00-14.00 Uhr (durchgehend)

Inhalt

Baupublikation Max Feigenwinter

2. Juni 2025

Während der Auflagefrist vom 2. Juni bs 16. Juni 2025 liegt folgendes Baugesuch im Bauamt Sargans (Altes Rathaus, Städtchenstrasse 43, 3. Stock) zur Einsicht auf:
 

Bauherrschaft Max Feigenwinter, Quaderenweg 5, 7320 Sargans
Grundeigentümer diverse Stockeigentümer, Quaderenweg 5, 7320 Sargans
Bauvorhaben Sitzplatzüberdachung mit Beschattung
Baugrundstück Parz. Nr. 1832, Quaderenweg 5


Einsprachen gegen ein Bauvorhaben sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Sargans einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einspracheschrift ist zu erklären, ob es sich um eine privat-rechtliche oder um eine öffentlich-rechtliche Einsprache handelt.

Zugehörige Objekte

Name
Baupublikation Max Feigenwinter (PDF, 26.17 kB) Download 0 Baupublikation Max Feigenwinter
20250411 Situationsplan (PDF, 186.56 kB) Download 1 20250411 Situationsplan