Baupublikation Kanton St. Gallen
Während der Auflagefrist vom 6. Mai bis 19. Mai 2025 liegt folgendes Baugesuch im Bauamt Sargans (Altes Rathaus, Städtchenstrasse 43, 3. Stock) zur Einsicht auf:
Bauherrschaft | Kanton St. Gallen, Bau- und Umweltdepartement, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen |
Grundeigentümer | Kanton St. Gallen, Bau- und Umweltdepartement, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen |
Bauvorhaben | Baugrunduntersuchung mit Kernbohrungen |
Baugrundstück | Parz. Nr. 2250, 2253 |
Einsprachen gegen ein Bauvorhaben sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einspracheschrift ist zu erklären, ob es sich um eine privat-rechtliche oder um eine öffentlich-rechtliche Einsprache handelt.
Zugehörige Objekte
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Baupublikation Baugrunduntersuchung (PDF, 26.32 kB) | Download | 0 | Baupublikation Baugrunduntersuchung |
20250324 Situationsplan (PDF, 753.75 kB) | Download | 1 | 20250324 Situationsplan |