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Gemeinde Sargans

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00-11.30 Uhr
14.00-19.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.00-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr

Freitag:
07.00-14.00 Uhr (durchgehend)

Inhalt

Baupublikation Kanton St. Gallen

6. Mai 2025

Während der Auflagefrist vom 6. Mai bis 19. Mai 2025 liegt folgendes Baugesuch im Bauamt Sargans (Altes Rathaus, Städtchenstrasse 43, 3. Stock) zur Einsicht auf:
 

Bauherrschaft Kanton St. Gallen, Bau- und Umweltdepartement,
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen
Grundeigentümer Kanton St. Gallen, Bau- und Umweltdepartement,
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen
Bauvorhaben Baugrunduntersuchung mit Kernbohrungen
Baugrundstück Parz. Nr. 2250, 2253


Einsprachen gegen ein Bauvorhaben sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einspracheschrift ist zu erklären, ob es sich um eine privat-rechtliche oder um eine öffentlich-rechtliche Einsprache handelt.

Zugehörige Objekte

Name
Baupublikation Baugrunduntersuchung (PDF, 26.32 kB) Download 0 Baupublikation Baugrunduntersuchung
20250324 Situationsplan (PDF, 753.75 kB) Download 1 20250324 Situationsplan