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Gemeinde Sargans

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00-11.30 Uhr
14.00-19.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.00-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr

Freitag:
07.00-14.00 Uhr (durchgehend)

Inhalt

Volksabstimmung vom 30. November 2025

16. Oktober 2025
Das St. Galler Stimmvolk wird für die Abstimmung über zwei eidgenössische und zwei kantonale Vorlagen zur Urne gebeten. Wer der analogen Urne überdrüssig ist, kann sie auch digital benutzen.

Am Sonntag, 30. November 2025, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, gelangen folgende Vorlagen zur Abstimmung:

Eidgenössische Volksabstimmung

Vorlage 1:

Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)» (BBl 2025 2027).

Vorlage 2:

Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» (BBl 2025 2026).

Kantonale Volksabstimmung

Vorlage 1:

Kantonsratsbeschluss über die Sonderkredite für die Erneuerung und den Ausbau sowie für den Betrieb des Reinraums am Campus Buchs.

Vorlage 2:

Kantonsratsbeschluss über Mietkosten für die Kantonspolizei St. Gallen im Interventionszentrum des Bundes für den Zoll Ost in St. Margrethen.

 

Persönliche Stimmabgabe jeweils in der letzten Abstimmungswoche

Donnerstag:                    Rathaus, Kanzlei    8.00 - 11.30 Uhr       14.00 - 16.30 Uhr
Freitag:                            Rathaus, Kanzlei    7.00 - 14.00 Uhr

 

Urnenöffnungszeit am Abstimmungssonntag

Urne:                               Rathaus,    9.00 - 10.00 Uhr

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr erreicht haben, in der Gemeinde wohnen und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.

Jede stimmberechtigte Person kann ihre Stimme brieflich abgeben. Briefliche Stimmen können nach Erhalt des Abstimmungsmaterials mit dem Zustellkuvert portofrei per Post zugestellt, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung gelegt oder den Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler an der Urne abgegeben werden. Sie müssen spätestens bis zur Schliessung der Urne am Abstimmungssonntag bei der Gemeinde eintreffen.

Die Stimmzettel sind in das beigelegte, neutrale Kuvert zu legen. Das Kuvert ist zu verschliessen. In das mit dem Abstimmungsmaterial enthaltene Fensterkuvert sind einzulegen:

  • das verschlossene, neutrale Kuvert mit den Stimmzetteln
  • der Stimmrechtsausweis (Unterschrift nicht vergessen)

Fehlende Abstimmungsunterlagen können bis Freitag, 28. November 2025, während der
ordentlichen Bürozeiten beim zuständigen Stimmregisterführer, auf der Gemeinderatskanzlei, Büro Nr. 18 bezogen werden. 

 

Sie haben genug vom ewigen Papierkrieg bei Abstimmungen und Wahlen? Melden Sie sich fürs E-Voting an und stimmen Sie im neuen Jahr bequem elektronisch ab. Weiter Informationen finden Sie hier.