Tempo 30: Neues Gesuch eingereicht
Mit der Überweisung der Motion «Kein Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen» hat der St. Galler Kantonsrat am 20. September 2023 faktisch ein Verbot von Tempo-30-Strecken auf Kantonsstrassen sowie Gemeindestrassen erster Klasse beschlossen. Damit können mehrere bereits mit den kantonalen Stellen aufgegleiste Projekte für mehr Sicherheit und weniger Immissionen nicht wie geplant umgesetzt werden.
Der Gemeinderat ist entsprechend nicht bereit, sich mit dieser unbefriedigenden Situation abzufinden. Gemeinsam mit neun Privatpersonen hat er beim St. Galler Bau- und Umweltdepartement ein «Gesuch um Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts auf 30 km/h» eingereicht. Das Gesuch bezieht sich auf die Zürcher- und einen Abschnitt der St. Gallerstrasse, ist begründet mit den beiden Hauptargumenten Sicherheit und Lärm und wurde verfasst durch die Zürcher Anwaltskanzlei ettlersuter Rechtsanwälte, spezialisiert auf Lärm- und Strassenverkehrsrecht.
Ausgewiesenes Sicherheitsdefizit
Ausführlich und fundiert legen die Gesuchstellenden dar, weshalb die Höchstgeschwindigkeit auf den beiden Kantonsstrassen reduziert werden soll. Dabei weisen vor allem die zu geringen Fahrbahnbreiten, eine mangelhafte Fussgängerführung durch grossmehrheitlich einseitig geführte Trottoirs, das Fehlen von Radwegen oder Radstreifen, die grosse Anzahl von Seitenstrassen, Ein- und Ausfahrten sowie ungenügende Sichtweiten ein Sicherheitsdefizit aus. Davon betroffen sind vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmenden, insbesondere Kinder und Betagte, befinden sich doch in unmittelbarer Nähe die Schulhäuser «Sandgrub» und «Böglifeld» sowie die Kindertagesstätte Sargans. Zudem wird in absehbarer Zeit das Neubauprojekt Schulhaus und Kindergarten Malerva direkt an der St. Gallerstrasse realisiert.
Temporeduktion als Bestvariante
Nicht nur die Sicherheit, sondern auch Umwelt- und Lärmschutzgründe gebieten die beantragte Temporeduktion. Die gesetzlich festgelegten Immissionsgrenzwerte werden permanent überschritten. Im Vergleich zu alternativen Methoden gegen die Lärmbelastung und das Sicherheitsdefizit – aufgeführt werden etwa der Einbau von lärmarmen Belägen, die Verbreiterung der Fahrbahn oder Signalisationsmassnahmen – bietet die Temporeduktion mehr Nachhaltigkeit und Sicherheit. Und sie ist kostengünstiger.
Übergeordnetes Bundesrecht
Die Gesuchstellenden verweisen darauf, dass auch nach der von besagter Motion angestossenen Gesetzesänderung auf kantonaler Ebene, nach welcher Tempo 30 künftig nur noch unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit geprüft werden soll, das Bundesrecht übergeordnet gilt. «Sollte der Kanton das vorliegende Gesuch entweder gar nicht oder lediglich unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit behandeln, hätte er sich eine Rechtsverweigerung bzw. Rechtsverzögerung vorzuwerfen, die mit Beschwerde angefochten werden kann», heisst es im Gesuch.
Die Antwort des Bau- und Umweltdepartements steht noch aus.
Zugehörige Objekte
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MM Tempo 30 Gesuch (PDF, 149.17 kB) | Download | 0 | MM Tempo 30 Gesuch |