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Gemeinde Sargans

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Rathaus

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Inhalt

Baupublikation Teilstrassenplan Minschweg

2. April 2024

Planverfahren

Der Gemeinderat Sargans hat am 2. April 2024, gestützt auf Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGs 732.1; abgekürzt StrG) folgendes genehmigt:

Teilstrassenplan Minschweg
(Verlegung Minschweg)
Gemeindeweg 1. Klasse

Das Projekt liegt nach Art. 41 ff. StrG während 30 Tagen, d.h. vom 3. April 2024 bis 2. Mai 2024 auf dem Bauamt Sargans, Städtchenstrasse 43, Altes Rathaus (Vorraum
3. Stock) zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Rechtsmittel: Einspracheberechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse darlegt. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Sargans, Postfach 80, 7320 Sargans, einzureichen. Sie haben eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

7320 Sargans, 2. April 2024
Gemeinderat Sargans