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Gemeinde Sargans

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Rathaus

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Dienstag bis Donnerstag:
08.00-11.30 Uhr
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Inhalt

Einbürgerungsverfahren

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Sargans erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Im Verfahren der ordentlichen Einbürgerung wird im Kanton St. Gallen zwischen folgenden zwei Einbürgerungsarten unterschieden:

 

  • Einbürgerung im Allgemeinen
  • Besondere Einbürgerung

 

Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Verfahren beteiligt.

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab. Auskünfte zu den formellen und persönlichen Voraussetzungen einer Einbürgerung erhalten Sie bei der Gemeinderatskanzlei.

Kontakt

Kanzlei
Städtchenstrasse 45
7320 Sargans
Tel. 081 725 56 40
Fax 081 725 56 57
denise.good@sargans.ch
Jäger Rebecca
Städtchenstrasse 45
7320 Sargans
Tel. 081 725 56 41
Fax 081 725 56 57
rebecca.jaeger@sargans.ch

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Einbürgerungsverfahren

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Sargans erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben…

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Sargans erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Im Verfahren der ordentlichen Einbürgerung wird im Kanton St. Gallen zwischen folgenden zwei Einbürgerungsarten unterschieden:

 

  • Einbürgerung im Allgemeinen
  • Besondere Einbürgerung

Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Verfahren beteiligt.

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab. Auskünfte zu den formellen und persönlichen Voraussetzungen einer Einbürgerung erhalten Sie bei der Gemeinderatskanzlei.

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