«Blick»-Beschwerde: Presserat gibt Gemeinde recht
Im Dezember 2024 hat die Tageszeitung «Blick» einen Nachbarschaftsstreit in Sargans redaktionell aufgegriffen und mit mehreren Artikeln darüber berichtet. Im Rahmen dieser Berichterstattung ist die Journalistin auch bei der Gemeindeverwaltung und namentlich bei alt Gemeindepräsident Jörg Tanner vorstellig geworden. Die Veröffentlichung mehrerer Print- und Online-Artikel hat damals nicht nur national für grosses Aufsehen gesorgt, sondern Tanner sowie dessen Nachfolger Stefan Kohler und den gesamten Gemeinderat in ein schlechtes Licht gerückt.
Um die öffentliche Wahrnehmung in dieser Angelegenheit zu korrigieren, haben Stefan Kohler, amtierender Gemeindepräsident, und Jörg Tanner, alt Gemeindepräsident, am 17. Januar 2025 im Namen von Gemeinderat und Verwaltung der Gemeinde Sargans beim Schweizer Presserat Beschwerde gegen die «Blick»-Berichterstattungen eingereicht. In einem ausführlichen Schreiben legten die Beschwerdeführer dar, inwiefern sie die Richtlinien 1.1 (Wahrheitssuche), 2.3 (Trennung von Fakten und Kommentar), 3.1 (Quellenbearbeitung) und 3.8 (Anhörung bei schweren Vorwürfen) des Journalisten-Kodex «Erklärung der Pflichten und Recht der Journalistinnen und Journalisten» verletzt sehen.
Ein gemeinsames Interesse
Die Gemeinde sollte nicht die einzige Partei bleiben, die eine Beschwerde gegen besagte Berichterstattung einreichte. Auch zwei Privatpersonen, die direkt in den thematisierten Nachbarschaftsstreit involviert waren und sind, haben unabhängig eine Beschwerde an den Schweizer Presserat adressiert.
Mit Schreiben vom 16. Oktober 2025 teilte der Presserat den beteiligten Parteien sowie der «Blick»-Redaktion mit, dass die Beschwerde der Gemeinde Sargans mit jener der privaten Beschwerdeführern gegen dieselbe Berichterstattung vereinigt werde. Den Beschuldigten der Ringier AG hat der Rat eine Frist zur Stellungnahme auf die Beschwerden bis am 21. November 2025 zugesprochen.
Am 6. November 2025 nahmen die Autorin sowie «Blick»-Chefredaktor Rolf Cavalli zur Beschwerde der Gemeinde Sargans Stellung – und beantragten deren Abweisung.
«Grösstenteils» gutgeheissen
Die 1. Kammer des Schweizer Presserates behandelte die Beschwerde schliesslich an ihrer Sitzung vom 3. Juli 2026 und auf dem Korrespondenzweg, wie sie in ihrer Stellungnahme schreibt, die sie per 15. Oktober 2026 den involvierten Parteien auf dem Postweg zukommen liess. Darin hält der Presserat fest, dass er die beiden Beschwerden grösstenteils gutheisse. «Blick» habe mit dem Beitrag «Garagist soll umziehen – wegen Gaga-Einsprachen!» (Print) bzw. «Garagist Martin Wickli (47) aus Sargans SG fühlt sich von seiner Gemeinde verraten: ‘Mein Nachbar terrorisiert mich mit Anzeigen – und jetzt soll ich wegziehen!’» (Online) und dem Video in den Social-Media-Kanälen von «Blick» vom 6. Dezember 2024 die Ziffern 1 (Wahrheit) und 3 (Anhörung bei schweren Vorwürfen; Unterschlagen wichtiger Informationselemente) und 5 (Zeichnung von Leserbriefen und Online-Kommentaren) der «Erklärung der Pflichten und Recht der Journalistinnen und Journalisten» verletzt.
Transparente Kommunikation
Gemeindepräsident Stefan Kohler nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Verletzungen der journalistischen Sorgfaltspflicht, insbesondere bezüglich der Wahrheitspflicht, der fairen Anhörung und der Moderation von Online-Kommentaren, klar festgestellt wurden. «Wir teilen die Einschätzung des Presserats, dass die Darstellung der Ereignisse im genannten Beitrag in wesentlichen Punkten nicht den tatsächlichen Abläufen entsprach und die Gemeinde sowie der Gemeindepräsident in einer Weise dargestellt wurden, die den Fakten nicht gerecht wurde.»
Kohler betont, dass die Gemeinde Sargans stets bemüht ist, transparent und korrekt zu kommunizieren. «Die Gemeinde Sargans steht weiterhin für einen offenen Dialog mit den Medien zur Verfügung und erwartet, dass künftige Berichterstattungen den journalistischen Standards entsprechen.»
Konsequenzen scheint der Entscheid des Presserats für «Blick» und das Medienhaus Ringier keine nach sich zu ziehen.
Die Mitteilung mit detailliertem Argumentarium finden sich direkt auf der Website des Schweizer PresseratsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..