Vorderer Stutz: Parkverbot erwirkt

26. Juni 2026
Die politische Gemeinde und die Ortsgemeinde Sargans haben für die Parkplätze beim Eingang des Stollenarchivs am Vorderen Stutz ein gerichtliches Parkverbot erwirkt.

Damit Unbefugte künftig nicht mehr den Eingang ihres Stollenarchivs zuparkieren können, haben die Ortsgemeinde und die politische Gemeinde Sargans beim Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland für den Parkplatz auf der Liegenschaft ein Parkverbot erwirkt. Sie reagierten damit auf vermehrte Beobachtungen unerlaubten Parkierens auf dem Areal – trotz Parkverbotsschild. Durch ein gerichtliches Verbot wurden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um künftig gegen fehlbare Lenkerinnen und Lenker mit Privatanzeige bzw. Strafantrag vorzugehen.

Am 13. Februar 2026 hat das Kreisgericht das Verbot erlassen, nach Ablauf der Einsprachefrist ist es am 12. Juni 2026 in Kraft getreten. Seither ist Unberechtigten "das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück Nr. 1416 an der Städtchenstrasse, Sargans, unter Androhung einer Busse bis zu 500 Franken verboten". Berechtigt sind einzig Fahrzeuge mit einer Bewilligung der politischen Gemeinde oder der Ortsgemeinde Sargans.

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