Protokoll der Bürgerversammlung vom 31. März 2026
Am 31. März 2026 hat die Bürgerversammlung der politischen Gemeinde Sargans stattgefunden.
Gemäss Art. 49 des Gemeindegesetzes liegt das Protokoll vierzehn Tage nach der Bürgerversammlung während vierzehn Tagen, d. h. vom 14. bis 27. April 2026, bei der Gemeinderatskanzlei (Büro Nr. 18, Rathaus, Städtchenstrasse 43, 7320 Sargans) öffentlich auf.
Gemäss Art. 50 des Gemeindegesetzes können Stimmberechtigte sowie Personen, die schutzwürdige Interessen geltend machen können, innert der Auflagefrist beim St. Galler Departement des Innern, Regierungsgebäude, 9001 St. Gallen, Protokollbeschwerde mit einem Antrag auf Berichtigung erheben.