Rentenreform AHV 21

Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen und damit die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert. Damit ist der Weg frei für die erste AHV-Reform seit 25 Jahren. 

Die neuen Bestimmungen wurden ab dem 1. Januar 2024 schrittweise eingeführt.

Hier die drei grundlegenden Änderungen auf einen Blick.

  • Das Referenzalter für den Rentenbezug von Frauen und Männern wird nach und nach auf 65 Jahre vereinheitlicht.
  • Der Zeitpunkt des Rentenbezugs wird flexibilisiert.
  • Die Mehrwertsteuer (MWST) wird leicht erhöht.

Was ändert sich ab 2024

Welche Auswirkungen hat die Rentenreform? Wir haben Ihnen alle wichtigen Massnahmen und Änderungen zusammengestellt.

  • Das Referenzalter für den Rentenbezug von Frauen und Männern wird nach und nach auf 65 Jahre vereinheitlicht.
  • Der Zeitpunkt des Rentenbezugs wird flexibilisiert.
  • Die Mehrwertsteuer (MWST) wird leicht erhöht.
     

Alle grundlegenden Informationen zu Ihrer Altersrente finden Sie auf der Webseite der Altersrente.

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