Gifte / Chemikalien / Lacke / Farben

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Sonderabfälle: Gifte, Farben, Holzschutz-, Lösungs-, Spritz- und Kühlmittel, Chemikalien, Medikamente, Thermometer.

 

Die Rückgabe ist gesetzlich geregelt und in Kleinmengen gratis.

Diese Sonderabfälle dürfen auf keinen Fall in den Kehricht oder in die Kanalisation gelangen.