Volksabstimmung vom 27. September 2026

3. August 2026
Am Sonntag, 27. September 2026, wählt die Sarganser Bevölkerung zwei neue Mitglieder für die GPK. Ausserdem stimmt sie über zwei nationale Vorlagen ab.

Am Sonntag, 27. September 2026, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, gelangen folgende Vorlagen zur Abstimmung:

Eidgenössische Volksabstimmung

Vorlage 1:
Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)».

Vorlage 2:
Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)».

 

Kommunale Volksabstimmung

Gemeinde Sargans
Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Geschäftsprüfungskommission.

 

Persönliche Stimmabgabe jeweils in der letzten Abstimmungswoche
Donnerstag:                     Rathaus, Kanzlei    8.00 - 11.30 Uhr       13.30 - 16.30 Uhr
Freitag:                            Rathaus, Kanzlei    8.00 - 14.00 Uhr

Urnenöffnungszeit am Abstimmungssonntag
Urne:                               Rathaus    9.00 - 10.00 Uhr

 

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr erreicht haben, in der Gemeinde wohnen und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.

Jede stimmberechtigte Person kann ihre Stimme brieflich abgeben. Briefliche Stimmen können nach Erhalt des Abstimmungsmaterials mit dem Zustellkuvert portofrei per Post zugestellt, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung gelegt oder den Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler an der Urne abgegeben werden. Sie müssen spätestens bis zur Schliessung der Urne am Abstimmungssonntag bei der Gemeinde eintreffen.

Die Stimmzettel sind in das beigelegte, neutrale Kuvert zu legen. Das Kuvert ist zu verschliessen. In das mit dem Abstimmungsmaterial enthaltene Fensterkuvert sind einzulegen:

  • das verschlossene, neutrale Kuvert mit den Stimmzetteln
  • der Stimmrechtsausweis (Unterschrift nicht vergessen)

Fehlende Abstimmungsunterlagen können bis Freitag, 25. September 2026, während der ordentlichen Bürozeiten beim zuständigen Stimmregisterführer auf der Gemeinderatskanzlei, Büro Nr. 18, bezogen werden.

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Abstimmung vom 27. September 2026 (PDF, 85 kB) Download 0 Abstimmung vom 27. September 2026
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