Ortsplanungsrevision – zweite Mitwirkung
Der Gemeinderat Sargans beabsichtigt die Genehmigung des Richtplans, des Zonenplans und des Baureglements und eröffnet dazu das zweite Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 4 Raumplanungsgesetz (SR 700; abgekürzt RPG) und Art. 34 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG).
Die aufgrund der ersten Mitwirkung und der Vorprüfungsergebnisse des Kantons angepassten Ortsplanungsinstrumente (Zonenplan und Baureglement) können vom 10. Juni bis zum 10. Juli 2026 auf www.ortsplanung-sargans.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder im Bauamt (Altes Rathaus, Städtchenstrasse 43, 3. Stock) eingesehen werden. Die Erläuterungen zu den punktuellen Anpassungen sind dem Planungsbericht zu entnehmen.
Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich dafür interessieren und gerne zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.
Die Eingaben im Rahmen der zweiten öffentlichen Mitwirkung können bis am 10. Juli 2026 über die Online-Plattform www.ortsplanung-sargans.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder schriftlich an die Gemeinderatskanzlei, Denise Good, Städtchenstrasse 45, 7320 Sargans oder per E-Mail an denise.good@sargans.ch eingereicht werden.
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| 2. Mitwirkung Ortsplanungsrevision (PDF, 103 kB) | Download | 0 | 2. Mitwirkung Ortsplanungsrevision |