Ersatzwahl zweier Mitglieder der GPK für den Rest der Amtsdauer 2025 - 2028
Aufgrund der Rücktritte der beiden Mitglieder der GPK, Franz Anrig und Roman Guntli, stehen in diesem Herbst Neuwahlen an. nach Art. 114 Abs. 1 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; abgekürzt WAG) muss die Gemeinde bei Ausscheidung eines Amtsmitglieds vor Ablauf der Amtsdauer eine Ersatzwahl innert neun Monaten durchführen.
Für diese Wahl können Wahlvorschläge eingereicht werden. Für den ersten Wahlgang, der am Sonntag, 27. September 2026, durchgeführt wird, müssen die Wahlvorschläge bis spätestens Freitag, 17. Juli 2026, um 12.00 Uhr bei der Gemeinderatskanzlei eintreffen. Diese stellt die Formulare sowie ein Merkblatt zur Verfügung. Sie können per Telefon (081 725 56 40) oder per E-Mail (info@sargans.ch) bestellt oder aber direkt von der Website heruntergeladen werden (siehe unten). Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist.
Zweiter Wahlgang
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 29. November 2026, statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens am Freitag, 2. Oktober 2026, um 12.00 Uhr bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Im zweiten Wahlgang ist eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bedingungen wie für den ersten Wahlgang.
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| Ersatzwahl Mitglieder GPK (PDF, 177 kB) | Download | 0 | Ersatzwahl Mitglieder GPK |
| Merkblatt für Ersatzwahl GPK (PDF, 150 kB) | Download | 1 | Merkblatt für Ersatzwahl GPK |