Volksabstimmung vom 14. Juni 2026
Am Sonntag, 14. Juni 2026, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, gelangen folgende Vorlagen zur Abstimmung:
Eidgenössische Volksabstimmung
Vorlage 1:
Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)».
Vorlage 2:
Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG)
Kantonale Volksabstimmung
Vorlage 1:
Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung.
Persönliche Stimmabgabe jeweils in der letzten Abstimmungswoche
Donnerstag: Rathaus, Kanzlei 08.00 - 11.30 Uhr 13.30 - 16.30 Uhr
Freitag: Rathaus, Kanzlei 08.00 - 14.00 Uhr
Urnenöffnungszeit am Abstimmungssonntag
Urne: Rathaus 09.00 - 10.00 Uhr
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr erreicht haben, in der Gemeinde wohnen und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.
Jede stimmberechtigte Person kann ihre Stimme brieflich abgeben. Briefliche Stimmen können nach Erhalt des Abstimmungsmaterials mit dem Zustellkuvert portofrei per Post zugestellt, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung gelegt oder den Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler an der Urne abgegeben werden. Sie müssen spätestens bis zur Schliessung der Urne am Abstimmungssonntag bei der Gemeinde eintreffen.
Die Stimmzettel sind in das beigelegte, neutrale Kuvert zu legen. Das Kuvert ist zu verschliessen. In das mit dem Abstimmungsmaterial enthaltene Fensterkuvert sind einzulegen:
- das verschlossene, neutrale Kuvert mit den Stimmzetteln
- der Stimmrechtsausweis (Unterschrift nicht vergessen)
Fehlende Abstimmungsunterlagen können bis Freitag, 12. Juni 2026, während der
ordentlichen Bürozeiten beim zuständigen Stimmregisterführer, auf der Gemeinderatskanzlei, Büro Nr. 18 bezogen werden.
Gemeinderatskanzlei Sargans
| Name | Download | ||
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| Abstimmung vom 14. Juni 2026 (PDF, 96 kB) | Download | 0 | Abstimmung vom 14. Juni 2026 |