Abstimmung vom 8. März 2026

7. Januar 2026
Am Sonntag, 8. März 2026, wird die Sarganser Bevölkerung an die Urne gebeten. Es warten gleich sieben Vorlagen: Vier nationale und drei kantonale.

Kaum hat das neue Jahr Einzug gehalten, steht auch schon der erste Abstimmungssonntag an. Am Sonntag, 8. März 2026, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, gelangen folgende Vorlagen zur Abstimmung: 

 

Eidgenössische Volksabstimmung

Vorlage 1:

Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» und direkter Gegenentwurf Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung.

Vorlage 2:

Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)».

Vorlage 3:

Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)».

Vorlage 4:

Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung.

 

Kantonale Volksabstimmung

Vorlage 1:

Kantonsratsbeschluss über den Verkauf der Grundstücke WILWEST und die Kompensation von Fruchtfolgeflächen im Kanton St. Gallen.

Vorlage 2:

Kantonsratsbeschluss über den Neubau des Berufs- und Weiterbildungszentrums Rapperswil-Jona am Standort «Südquartier» in Rapperswil.

Vorlage 3:

Kantonsratsbeschluss über den Bau der «Kantonsstrasse zum See» mit Kostenbeteiligung am «Anschluss Witen mit Zubringer».

 

Persönliche Stimmabgabe jeweils in der letzten Abstimmungswoche

Donnerstag:                    Rathaus, Kanzlei    08.00 - 11.30 Uhr       13.30 - 16.30 Uhr

Freitag:                            Rathaus, Kanzlei    08.00 - 14.00 Uhr

 

Urnenöffnungszeit am Abstimmungssonntag

Urne:                               Rathaus    09.00 - 10.00 Uhr

 

Bequem von zuhause aus abstimmen

Ergänzend zur brieflichen Stimmabgabe können die Bürgerinnen und Bürger von Sargans seit November 2024 E-Voting nutzen. Es ermöglicht als zusätzliches Angebot zur brieflichen und persönlichen Stimmabgabe elektronische Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen. Dabei bietet E-Voting klare Vorteile:

  • Einfach & bequem: digital abstimmen und wählen ohne Gang zur Urne oder zum Briefkasten.
  • Sicher & rechtsgültig: Die Stimme wird anonym und korrekt erfasst.
  • Effizient: E-Voting reduziert den Aufwand in den Stimmbüros und vermeidet ungültige Stimmen.

Wie funktioniert die Anmeldung?

Um E-Voting nutzen zu können, ist eine einmalige Anmeldung nötig, die nur wenige Klicks erfordert:

  1. Diesem Link folgen und Anmeldung starten.
  2. Persönliche Daten eingeben und Anmeldung bestätigen
  3. Schriftliche Bestätigung der Anmeldung erfolgt per Post.

Wichtig: Die Anmeldung muss mindestens 8 Wochen vor dem Urnengang erfolgen, damit sie berücksichtigt werden kann.

Was passiert nach der Anmeldung?

Nach erfolgreicher Registrierung wird bei jeder Wahl und Abstimmung folgendes zugestellt:

  • Das Stimmmaterial mit Zugangsdate und Codes für E-Voting
  • Und wie gewohnt auch das Material für die briefliche oder persönliche Stimmabgabe

Bei jedem Urnengang kann frei entschieden werden, ob die Stimme elektronisch, brieflich oder an der Urne abgegeben wird. Die Nutzung von E-Voting ist freiwillig.

Ausführliche Informationen über die E-Voting-Möglichkeiten im Kanton St. Gallen sind erhältlich unter e-voting.sg.ch.

Fehlende Abstimmungsunterlagen können bis Freitag, 6. März 2026, während der
ordentlichen Bürozeiten beim zuständigen Stimmregisterführer, auf der Gemeinderatskanzlei, Büro Nr. 18, bezogen werden.


                                                                            Gemeinderatskanzlei Sargans

Name
Abstimmung 08.03.2026 (PDF, 163 kB) Download 0 Abstimmung 08.03.2026
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