Öffentliche Mitwirkung Teilstrassenplan Bahn- und Chauenweg

5. Januar 2026

Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung eröffnet für:
 

Teilstrassenplan Bahn- und Chauenweg W1 und W3
 

Die Unterlagen liegen für die Mitwirkung vom 5. Januar bis 3. Februar 2026 im Rathaus Sargans (Bauamt) zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Stellungnahmen im Sinne des Mitwirkungsverfahrens sind bis spätestens 3. Februar 2026  schriftlich an das Bauamt Sargans zu richten. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gerne zur Entwicklung einer optidmalen Lösung beitragen möchten.

Im Dezember 2025                                                                            Der Gemeinderat Sargans

 

 

Name
Teilstrassenplan_Chauenweg (PDF, 720 kB) Download 0 Teilstrassenplan_Chauenweg
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