Öffentliche Mitwirkung Teilstrassenplan Bahn- und Chauenweg
Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung eröffnet für:
Teilstrassenplan Bahn- und Chauenweg W1 und W3
Die Unterlagen liegen für die Mitwirkung vom 5. Januar bis 3. Februar 2026 im Rathaus Sargans (Bauamt) zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Stellungnahmen im Sinne des Mitwirkungsverfahrens sind bis spätestens 3. Februar 2026 schriftlich an das Bauamt Sargans zu richten. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gerne zur Entwicklung einer optidmalen Lösung beitragen möchten.
Im Dezember 2025 Der Gemeinderat Sargans
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| Teilstrassenplan_Chauenweg (PDF, 720 kB) | Download | 0 | Teilstrassenplan_Chauenweg |