Kopfzeile

Bitte schliessen

Gemeinde Sargans

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00-11.30 Uhr
14.00-19.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.00-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr

Freitag:
07.00-14.00 Uhr (durchgehend)

Inhalt

Öffentliche Mitwirkung Sondernutzungsplan Gufelagger

11. März 2025

Der Gemeinderat Sargans lädt die Bevölkerung ein, zum folgenden Projekt im Rahmen der Mitwirkung nach Art. 34 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, PBG) Stellung zu nehmen:
 

Sondernutzungsplan Gufelagger


Das vom Architekturbüro Caso & Ritter AG erarbeitete Richtprojekt sieht vor, die beiden Grundstücke Nr. 115 und Nr. 1424 zusammenzulegen und ein Wohnhaus mit grosszügigen und attraktiven Freiräumen zu entwickeln.

Nachdem der Gemeinderat das Projekt gewürdigt hatte, folgte eine Vorstellung des Projekts bei der Kommission Städtebau im Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) des Kantons St. Gallen. Die Kommission Städtebau würdigte den guten Bearbeitungsstand sowie die überzeugende und nachvollziehbare Entwicklung. Die Kantonale Denkmalpflege bestätigte, dass das Projekt einen Beitrag zur Entwicklung der Städtchenstrasse und zur Innenentwicklung des Ortes leistet.

An die Überbauung des betroffenen Gebiets werden aufgrund der Nähe zum Sarganser Städtli, Schloss und Spleehügel, die alle historisch bedeutsam sind, hohe Anforderungen gestellt. Das Richtprojekt muss somit hohe architektonische, freiraumplanerische und ökologische Qualitäten aufweisen. Dessen Inhalte sollen in einem Sondernutzungsplan nach Art. 25 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) planungsrechtlich gesichert werden.

Innerhalb des Planungsgebiets gelten bereits die Überbauungspläne «I» und «II» aus den Jahren 1908/09. Sie bildeten die Grundlage für eine systematische Stadtentwicklung zu Beginn des 20. Jahrhunderts auf Basis eines orthogonalen Strassennetzes, das jedoch nur teilweise realisiert wurde. Der Überbauungsplan I sieht neben anderen nicht mehr zeitgemässen Einträgen auch eine neue Strasse durch das Planungsgebiet vor. Die Vorprüfung für die Aufhebung der Überbauungspläne I und II hat ergeben, dass aus raumplanerischer Sicht keine Einwände anzubringen sind. Der Gemeinderat hat beschlossen, das Verfahren für die Aufhebung der Überbauungspläne I und II einzuleiten.

Die Unterlagen zur Mitwirkung liegen vom 17. März bis 15. April 2025 im Rathaus Sargans bei der Bauverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf oder können unter www.sargans.ch eingesehen werden.

Stellungnahmen im Sinne des Mitwirkungsverfahrens sind bis spätestens Dienstag, 15. April 2025, schriftlich an das Bauamt Sargans, Städtchenstrasse 45, 7320 Sargans oder per E-Mail an bauamt@sargans.ch zu richten.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich zu informieren und aktiv zur Entwicklung einer optimalen Lösung beizutragen.

im März 2025                                                                           der Gemeinderat Sargans

Zugehörige Objekte

Name
20241211 BTG - GeologischerBericht (PDF, 6.76 MB) Download 0 20241211 BTG - GeologischerBericht
20250120 Richtprojekt_Gufelagger_RM (PDF, 20.77 MB) Download 1 20250120 Richtprojekt_Gufelagger_RM
20250120 SBV_SNP-Gufelagger (PDF, 189.35 kB) Download 2 20250120 SBV_SNP-Gufelagger
20250220 SNP_Gufelagger (PDF, 341.15 kB) Download 3 20250220 SNP_Gufelagger
20250120 PB_SNP-Gufelagger (PDF, 11.25 MB) Download 4 20250120 PB_SNP-Gufelagger