Referendum Reglement über die öffentliche Beleuchtung
Referendumsvorlage
fakultatives Referendum gemäss:
Art. 27 der Gemeindeordnung Sargans
Gegenstand:
Reglement über die öffentliche Beleuchtung
Beschluss des Gemeinderates:
5. August 2024
Referendumsfrist:
12. August 2024 bis 20. September 2024
Einsicht in Unterlagen:
Gemeinderatskanzlei Sargans, Rathaus, 7320 Sargans
Quorum:
Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens sind 373 gültige Unterschriften notwendig.
Einreichung:
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist einzureichen an:
Gemeinderat Sargans, Rathaus, 7320 Sargans
Zugehörige Objekte
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Reglement über die öffentliche Beleuchtung (PDF, 622.25 kB) | Download | 0 | Reglement über die öffentliche Beleuchtung |