Planverfahren Teilaufhebung Teilstrassenplan Schlossgasse
Planverfahren
Der Gemeinderat Sargans hat am 26. September 2023, gestützt auf Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGs 732.1; abgekürzt StrG) folgendes genehmigt:
Teilaufhebung Teilstrassenplan Schlossgasse (Nr. 304)
Gemeindestrasse 3. Klasse
Das Projekt liegt nach Art. 41 ff. StrG während 30 Tagen, d.h. vom Dienstag, 21. November 2023 bis Mittwoch, 20. Dezember 2023 auf dem Bauamt Sargans, Städtchenstrasse 43, Altes Rathaus (Vorraum 3. Stock) zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Rechtsmittel: Einspracheberechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse darlegt. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Sargans, Postfach 80, 7320 Sargans, einzureichen. Sie haben eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
7320 Sargans, 13. November 2023 Gemeinderat Sargans