Volksabstimmung vom 7. März 2021
Volksabstimmung vom 7. März 2021
Am Sonntag, 7. März 2021, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, gelangen folgende Vorlagen zur Abstimmung:
A. Eidgenössische Volksabstimmung
Vorlage 1:
Volksinitiative vom 15. September 2017 «Ja zum Verhüllungsverbot» (BBI 2020 5507).
Vorlage 2:
Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, BGEID) (BBI 2019 6567).
Vorlage 3:
Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien (BBI 2019 8727).
B. Kantonale Volksabstimmung
zweiter Wahlgang der Erneuerungswahl der nebenamtlichen Richterinnen und Richter des Kreisgerichtes Werdenberg-Sarganserland für die Amtsdauer 2021/2027
Persönliche Stimmabgabe jeweils in der letzten Abstimmungswoche
Donnerstag: Rathaus, Kanzlei 08.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 16.30 Uhr
Freitag: Rathaus, Kanzlei 07.00 - 14.00 Uhr
Urnenöffnungszeit am Abstimmungssonntag
Urne: Rathaus 09.00 - 10.00 Uhr
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr erreicht haben, in der Gemeinde wohnen und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.
Jede/r Stimmberechtigte kann seine Stimme brieflich abgeben. Briefliche Stimmen können nach Erhalt des Abstimmungsmaterials mit dem Zustellkuvert portofrei per Post zugestellt, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung gelegt oder den Stimmenzählern an der Urne abgegeben werden. Sie müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne bei der Gemeinde eintreffen.
Die Stimmzettel sind in das beigelegte, neutrale Kuvert zu legen. Das Kuvert ist zu verschliessen. In das mit dem Abstimmungsmaterial enthaltene Fensterkuvert sind einzulegen:
- das verschlossene, neutrale Kuvert mit den Stimmzetteln
- der Stimmausweis (Unterschrift nicht vergessen)
Fehlende Stimmausweise können bis Freitag, 5. März, während der ordentlichen Bürozeit bis 14.00 Uhr, auf der Gemeinderatskanzlei, Büro Nr. 18 bezogen werden.
GEMEINDERATSKANZLEI SARGANS