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Gemeinde Sargans

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00-11.30 Uhr
14.00-19.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.00-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr

Freitag:
07.00-14.00 Uhr (durchgehend)

Inhalt

Hunde an- und abmelden

Wer einen Hund hält, muss diesen bei der Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird. Gestützt auf diese Meldung stellt die Hundekontrollstelle jährlich die Hundetaxe in Rechnung. Es ist deshalb wichtig, dass Sie uns auch eine Meldung machen, wenn Sie keinen Hund mehr besitzen.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Preis

Die Hundesteuer beträgt für einen Hund je Kalenderjahr Fr. 110.00. Die Gemeinde entrichtet dem Kanton für jeden Hund, für den die Hundesteuer bemessen wird, einen Kantonsanteil von Fr. 10.– je Kalenderjahr.

Bemerkung

Füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie es und elektronisch ein. Geben Sie unter 'Kommentar' die Chip-Nummer an, falls diese schon vorhanden ist.

Verfahren

Aufgrund dieser Meldung registriert die Hundekontrollstelle Ihren Hund in der gemeindeinternen Datenbank. Sie erhalten in der Folge jährlich die Rechnung für die Hundetaxe. Aufgrund des Chipobligatoriums für Hunde kann auf die Herausgabe von Hundemarken verzichtet werden.

Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Halterwechsel oder Tod des Hundes sind nebst der Hundekontrollstelle auch der AMICUS Identitas AG zu melden.

Adresse:
AMICUS
Identitas AG
Stauffacherstrasse 130A CH-3014 Bern
Tel 0848 777 100
info@amicus.ch
https://www.amicus.ch

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.