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Gemeinde Sargans

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00-11.30 Uhr
14.00-19.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.00-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr

Freitag:
07.00-14.00 Uhr (durchgehend)

Inhalt

Alimentenbevorschussung

Das Sozialamt gewährt unmündigen und mündigen Kindern unentgeltlich Inkassohilfe oder Alimentenbevorschussungen, wenn die Unterhaltspflichtigen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen (Gesetz über die Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge). Es informiert über die rechtlichen Möglichkeiten.

Kinderalimente können bevorschusst werden. Kinderzulagen und Unterhaltsbeiträge für den obhutsberechtigten Elternteil werden nicht bevorschusst.

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