Kopfzeile

Bitte schliessen

Gemeinde Sargans

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00-11.30 Uhr
14.00-19.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.00-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr

Freitag:
07.00-14.00 Uhr (durchgehend)

Inhalt

AHV-Zweigstelle

Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA).

Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Arbeitgebende oder als Selbstständigerwerbende. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen, resp. diese direkt von der Homepage www.svasg.ch herunterladen:
  •  AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  •  IV (Invalidenversicherung)
  • EO (Erwerbsersatzordnung)
  • MV (Mutterschaftsversicherung)
  • FAK (Familienausgleichskasse) FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
  • IPV (Individuelle Prämienverbilligung) Einreichefrist: 31.03. des laufenden Jahres

Kontakt

AHV-Zweigstelle
Städtchenstrasse 45
7320 Sargans
Tel. 081 725 56 60
Fax 081 725 56 13
karin.good@sargans.ch

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon
Name Download