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Gemeinde Sargans

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00-11.30 Uhr
14.00-19.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.00-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr

Freitag:
07.00-14.00 Uhr (durchgehend)

Inhalt

Volksabstimmung vom 9. Juni 2024

30. April 2024

Am Sonntag, 9. Juni 2024, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, gelangen folgende Vorlagen zur Abstimmung:

Eidgenössische Volksabstimmung

Vorlage 1:
Volksinitiative vom 23. Januar 2020 «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» (BBl 2023 2285).

Vorlage 2:
Volksinitiative vom 10. März 2020 «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» (BBl 2023 2286).

Vorlage 3:
Volksinitiative vom 16. Dezember 2021 «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» (BBl 2023 2287).

Vorlage 4:
Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes) (BBl 2023 2301).

Kommunale Volksabstimmung

Gemeinde Sargans
Urnenabstimmung über den Baukredit für den zentralen Sicherheits- und Rettungsstützpunkt Riet.

Persönliche Stimmabgabe jeweils in der letzten Abstimmungswoche
Donnerstag:                    Rathaus, Kanzlei    08.00 - 11.30 Uhr       14.00 - 16.30 Uhr
Freitag:                            Rathaus, Kanzlei    07.00 - 14.00 Uhr

 

Urnenöffnungszeit am Abstimmungssonntag
Urne:                               Rathaus    09.00 - 10.00 Uhr

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr erreicht haben, in der Gemeinde wohnen und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.

Jede/r Stimmberechtigte kann seine Stimme brieflich abgeben. Briefliche Stimmen können nach Erhalt des Abstimmungsmaterials mit dem Zustellkuvert portofrei per Post zugestellt, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung gelegt oder den Stimmenzählern an der Urne abgegeben werden. Sie müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne bei der Gemeinde eintreffen.

Die Stimmzettel sind in das beigelegte, neutrale Kuvert zu legen. Das Kuvert ist zu verschliessen. In das mit dem Abstimmungsmaterial enthaltene Fensterkuvert sind einzulegen:

  • das verschlossene, neutrale Kuvert mit den Stimmzetteln
  • der Stimmausweis (Unterschrift nicht vergessen)

Fehlende Stimmausweise können bis Freitag, 7. Juni 2024, während der ordentlichen Bürozeit bis 14.00 Uhr, auf der Gemeinderatskanzlei, Büro Nr. 18 bezogen werden.

                                                                            Gemeinderatskanzlei Sargans